Radfahrerin wegen Rotlichtverstoß in der Durlacher Allee verurteilt

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 13. Januar 2023 eine Radfahrerin wegen eines Rotlichtverstoß an der Kreuzung Durlacher Allee/Ostring in Karlsruhe verurteilt. Ihr Weg über die Kreuzung war anders als im Vorfeld vermutet.

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 13. Januar 2023 eine Radfahrerin wegen eines Rotlichtverstoß an der Kreuzung Durlacher Allee/Ostring in Karlsruhe verurteilt. Ihr Weg über die Kreuzung war anders als im Vorfeld vermutet.

Die Badischen Neuesten Nachrichten hatten in den Wochen zuvor [mehrfach] über den Fall [berichtet]. Laut Berichterstattung soll eine Radfahrerin auf der Durlacher Allee stadtauswärts über den Ostring gefahren sein, als die Ampel für die Fahrbahn Grün zeigte. Die Ampel an der Furt des Geh- und Radwegs zeigte jedoch Rot.

An dieser Kreuzung gibt es stadtauswärts einen kurzen Fahrrad-Schutzstreifen neben der Ampel und etwas abgesetzt eine separate Furt für den Fuß- und Radverkehr. Die Ampel an der Furt zeigt ein Rad- und ein Fußgängersymbol, gilt also für diejenigen, die die Radverkehrsführung benutzen. Sie wird jedoch Grün, wenn das per Taster angefordert wurde.

Die zentrale Frage war, ob für Radfahrende von West nach Ost auf dem Fahrradschutzstreifen die Ampel an der abgesetzten Geh- und Radwegfurt oder die Ampel für die Fahrbahn gilt.

Die Verhandlung stieß in der Karlsruher Fahrrad-Community auf großes Interesse. Der Saal im Amtsgericht war mit seinen ca. 40 Plätzen voll besetzt.

Dort nahm der Fall eine überraschende Wendung. Die Radfahrerin hatte sich nicht von Westen (Durlacher Allee) kommend der Kreuzung genähert. Stattdessen war sie auf dem linksseiten Geh- und Radweg des Ostrings von Süden gekommen und hatte nach rechts Richtung Durlach abbiegen wollen. Nach Überquerung der Rechtsabbieger-Fahrbahn war sie über die Dreiecksinsel in die Fahrbahn der Durlacher Allee eingefahren. Der Fahrbahn-Verkehr von Westen nach Osten hatte währenddessen Grün. Auf Bildern lies sich das Gericht von ihr und den Zeugen den Fahrweg zeigen. Es kam zur Erkenntnis, dass sie bei Rotlicht an der Furt mindestens kurz benutzt habe.

Unter den Umständen ist die Verurteilung zu einem Bußgeld von 100 Euro zzgl. Verfahrenskosten wegen fahrlässigem Rotlichtverstoß bei mehr als einer Sekunde Rotlicht keine Überraschung. Laut Begründung sei sie bei Rot in den geschützten Bereich der Kreuzung eingefahren. Der Verkehr, der Grün hatte, müsse dort nicht mit von rechts einfahrenden Radfahrenden rechnen.

Die Richterin erwähnte in der Urteilsbegründung nebenbei, dass für Radfahrende von Westen die Fahrbahn-Ampel gelte, wenn sie den Schutzstreifen benutzen. Damit bestätigte sie die Auffassung von Tiefbauamt und ADFC.

Weil die Ampel an der Geh- und Radweg-Furt eine „Bettelampel“ ist (Grün nur bei Betätigung des Tasters), müssen abbiegende Radfahrende dort jedes Mal einen Ampelumlauf auf ihr grünes Licht warten. Als Folge dieses Urteils hat der ADFC das Tiefbauamt gebeten, die Ampel an dieser Furt bei jedem Umlauf mit auf Grün zu schalten (fachsprachlich „Daueranforderung“ genannt). Die AG Radpolitik des ADFC Karlsruhe wird am Thema dran bleiben und wird über das Ergebnis berichten.

Aktenzeichen: 9 OWi 100 Js 40523/22, Urteil vom 13. Januar 2023


https://karlsruhe.adfc.de/neuigkeit/radfahrerin-wegen-rotlichtverstoss-in-der-durlacher-allee-verurteilt

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