Lichter-CM am 24. November

Die dunkle Jahreszeit hat begonnen. Viele Radfahrende sind jetzt bei Dunkelheit unterwegs. Licht wird das Motto der Critical Mass am 24. November 2023 sein.

Schmückt eure Fahrräder. Beachtet bitte die Vorgaben am Ende dieses Texts.

Die 14,5 km lange Route führt dieses Mal durch den Karoline-Luise-Tunnel, um diesen finstere Beton-Denkmal der Autozentriertheit zu erleuchten. Sie macht anschließend eine Schleife über die Hirschbrücke, bevor wir in Weiherfeld und Dammerstock die verkehrspolitische Finsternis erhellen. Zurück in der Innenstadt geht es nochmals kurz durch den Karoline-Luise-Tunnel und über die Autoposer-Allee Amalienstraße zum Marktplatz.

Die StVZO macht für “lichttechnische Einrichtungen” an Fahrrädern rigide Vorgaben. Während die Blendfreiheit der Scheinwerfer eine sinnvolle Vorgabe ist – bloß manche Radfahrende halten sich nicht dran –, gehören andere endlich mal auf den Prüfstand. Beispielsweise sind bis heute an den Pedalen gelbe Rückstrahler vorgeschrieben. Für diese beantragte und erhielt der SS-Hauptsturmführer und Hitlers Chauffeur Anton Loibl im Jahr 1937 ein Patent. Seit diesem Jahr fordert die StVZO Pedalrückstrahler nach seinem Patent. Er kassierte Lizenzgebühren.

Noch immer verlangt die StVZO Rückstrahler an Pedalen, obwohl dank LED-Lichttechnik selbst billige Scheinwerfer und Rücklichter früher zu sehen sind und eine Standlicht-Funktion üblich geworden ist. Fahrräder besonderer Bauform (z.B. Velomobile, Velocars), aber auch Fahrräder mit Anhängern, scheint es in der Gedankenwelt des Bundesverkehrtministeriums nicht zu geben. Bei ihnen sind die Pedale von hinten nämlich gar nicht sichtbar.

Die technisch nicht mehr begründbare Vorgabe für die Spannung eines Dynamos und das Verbot batteriebetriebener Lichter wurden zwischenzeitlich gestrichen. Reflektorstreifen an Reifen sind zwar zulässig geworden, sie müssen aber weiß sein. An Autos lässt der Gesetzgeber der Ästhetik mehr Spielraum, bei Fahrrädern besteht er auf weiß auf schwarz, obwohl auch schwarze Streifen reflektieren könnten.

Die noch besser sichtbaren weiß reflektierenden Speichensticks sind zwar zulässig, aber JEDE Speiche muss ausgestattet sein. Manche Laufräder haben nur wenige Speichen und können daher fast ohne Reflektoren legal unterwegs sein (drei Speichen = drei Speichesticks = legal).

Diese Logik ist nicht nachvollziehbar. Lichttechnische Einrichtungen, die mit dem Fahrrad fest verbunden sind, sind unzulässig, außer sie sind explizit in der StVZO erwähnt und mit Prüfzeichen versehen. Daher darf im Falle des Drei-Speichen-Rads kein weißes, reflektierendes Band auf die Felge geklebt werden, obwohl es wie ein legaler Reifen-Ring-Reflektor aussehen würde.

Gegen diese alternative StVZO-Logik leuchten wir an. Schmückt zur Lichter-CM eure Räder kreativ, vielfältig und farbenfroh. Bevor ihr die Lichterketten dieses Jahr an euren Balkon hängt, kommt mit ihnen zur Lichter-CM. Dekoriert eure Anhänger oder zieht euch ein Leucht-Gewand an. Eurer Kreativität sind nur folgende Grenzen gesetzt:

  • Euer Fahrrad muss mit der Pflicht-Ausrüstung in Bezug auf Bremsen und Licht nach StVZO ausgestattet sein. Vergesst die Klingel nicht, wir wollen gehört werden.
  • Außerhalb der Versammlung dürft ihr eure Extra-Lichtlein nicht fest ans Fahrrad anbringen oder verwenden.
  • Eure Lichtlein dürfen nicht blau blinken oder andere nicht blenden.
  • Setzt blinkendes Licht sparsam und dezent ein.
  • Offenes Feuer ist verboten.

https://karlsruhe.adfc.de/neuigkeit/lichter-cm-am-24-november

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