Einwendungen gegen den Umbau der L 566

Der ADFC-Kreisverband Karlsruhe hat Einwände gegen den Planfeststellungsantrag des Regierungspräsidiums Karlsruhe zum Umbau der L 566 zwischen Mörsch und Ettlingen erhoben.

Zwischen Mörsch und Ettlingen die L 566 mit eine begleitenden Geh- und Radwegs quer durch den Hardtwald und durchschneidet die beiden Wasserschutzgebietszonen I, II und IIIa. Wegen behördlicher Auflagen möchte das Regierungspräsidium künftig in den Wasserschutzgebietszonen I und II das anfallende Straßenoberflächenwasser in der Wasserschutzgebietszone III (die niedrigeste) versickert werden. Es möchte außerdem den Verlauf der Straße begradigen und die Fahrbahn ein wenig verbreitern. Den bestehende Geh- und Radweg plant das Regierungspräsidium durch einen 2,5 m breiten Neubau zu ersetzen.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Bauabschnitt 2. Er beginnt etwa 150 m östlich des Bahnübergangs beginnt und an der Einmündung der K 3581 nahe Ettlingen am östlichen Waldrand.

Bis zum 30. November 2022 konnten beim Regierungspräsidium Einwendungen gegen den Planfeststellungsantrag erhoben werden. Der ADFC hat hiervon Gebrauch gemacht.

Der ADFC zweifelt Sinn und Zweck des Vorhabens an. Dem Planfeststellungsantrag mangelt es an einer Abwägung möglicher Alternativen, die weniger Eingriffe in die Umwelt zur Folge hätten. Das Regierungspräsidium hat nicht geprüft, ob eine Entwidmung der Straße für
Kraftfahrzeuge und Hochstufung der K 3581 (Ettlingen–Forchheim) zur Landesstraße vorteilhafter wäre. Die Zerschneidung des FFH-Gebiets Hardtwald wäre geringer und die Wasserschutzgebiet-Zonen 1 und 2 würden komplett umfahren werden.

Aber auch hinsichtlich der Radverkehrsführung gibt es reichlich Verbesserungsbedarf:

Am westlichen Waldrand geht der Geh- und Radweg in einen straßenparallelen Wirtschaftsweg über (ähnlich wie derzeit). Die derzeit dort vorhandene Verschwenkung soll künftig sogar noch enger ausfallen.

In Fahrtrichtung Mörsch liegt der Radweg auf der linken Fahrbahnseite. Die Abblendlichter von Kraftfahrzeugen sind nach rechts ausgerichtet. Kraftfahrzeuge Richtung Ettlingen blenden bei Dunkelheit also Radfahrende Richtung Mörsch. Der Radweg, der eigentlich die Verkehrssicherheit erhöhen soll, ist wegen der Benutzungspflicht daher bei Dunkelheit eine Gefahr. Deshalb fordert der ADFC hier einen baulichen Blendschutz.

Der Aufbau des Radwegs ist ohne Durchwurzelungsschutz vorgesehen. Hierzu verweist der ADFC auf das niederländischen CROW-Regelwerk für Radwegebau.

Die Ein- und Ausfahrt des Wanderparkplatz am Waldweg "Häfenweg" soll künftig schmaler als derzeit werden.

Der Pirschweg soll die L 566 nicht mehr geradlinig, sondern leicht versetzt kreuzen.

Zwischen den von Süden einmündenden Waldwegen und dem Geh- und Radweg sind keine Ausrundungen vorgesehen. Hier behandelt die Straßenplanung den Radverkehr mal wieder wie zu Fuß Gehende mit Stützrädern, die entgegen der Gesetze der Fahrphysik auf der Stelle ihre Richtung ändern können.

Zahlreiche von Norden einmündende Waldwege sind nicht an den Radweg angeschlossen, weil an ihren Einmündung kein Weg von Süden auf die Straße trifft. Dort fehlen die Überfahrten über den Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg.

Die vollständige Einwendung kann hier heruntergeladen werden.


https://karlsruhe.adfc.de/artikel/einwendungen-gegen-den-umbau-der-l-566

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